Kursinformationen
Beschreibung
Wir als Hees-Akademie führen für Unternehmen die gesetzlich vorgeschriebene Brandschutzhelfer-Ausbildung durch.
Nach § 10 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und Abschnitt 7.3 der ASR A2.2 (Maßnahmen gegen Brände) sind Arbeitgeber zur Benennung von Personen verpflichtet, die im Notfall/Brandfall für erste Hilfe, Evakuierung und Brandbekämpfung zuständig sind. In der Regel müssen Arbeitgeber fünf Prozent der Beschäftigten zu Brandschutzhelfer:innen ausbilden.
IHR NUTZEN
Die Aufgabe der Brandschutzhelfer:innen besteht darin, im Falle eines Brandes Hilfe bei der Organisation und Evakuierung zu leisten und die Situation zu sichern.
Die Ausbildung besteht aus einem theoretischen und praktischem Teil. Bitte beachten Sie, dass die Teilnahme am praktischen Teil verpflichtend ist.
Zielgruppe / Teilnehmerkreis
Arbeitnehmer, Führungskräfte, Verantwortliche in einem
Betrieb
Anforderungen
Es wird eine Wiederholung der Ausbildung alle 3-5 Jahre
empfohlen.
Bei wesentlichen betrieblichen Änderungen, wie z. B.
der Änderung der Brandschutzordnung ist eine Wiederholung der Ausbildung erforderlich.
VORAUSSETZUNGEN / WICHTIGE HINWEISE
Die Teilnahme am praktischen Teil ist verpflichtend.
Es sind keine besonderen Vorkenntnisse erforderlich.
Dauer: 1 Tag
Inhalt
Rechtliche Grundlagen
Grundzüge des vorbeugenden Brandschutzes
Betriebliche Brandschutzorganisation
Erstellung eines Räumungskonzepts
Verhalten im Brandfall
Funktion und Wirkungsweise der Feuerlöscheinrichtungen
Gefahren durch Brände
Verhalten im Brandfall
Die praktische Ausbildung umfasst hiernach:
Handhabung der Feuerlöscheinrichtungen
Erfahren von Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit
Durchführen realitätsnaher Übungen
Im Rahmen einer Firmenschulung und eines individuellen Angebots: Einweisung in betriebliche Besonderheiten und Zuständigkeiten
UNSER DOZENT
Herr Karsten Peter
Ausgebildeter Brandschutzbeauftragter (VdS)
Oberbrandmeister bei der Freiwilligen Feuerwehr Siegen
(Stadtmitte)
Ausbildereignung nach AEVO